Strafrecht ist kein Rechtsgebiet wie viele andere. Der Klient, der in den Blick der Strafverfolgungsbehörden gerät, sieht sich nicht, wie im Zivilprozess, einer gegnerischen Partei konfrontiert, sondern der Staatsmacht, die über große Ressourcen verfügt – vor allem aber über das Gewaltmonopol. Sie kann mit Durchsuchung, Beschlagnahme, Inhaftierung gegen den Beschuldigten vorgehen, gleichviel, ob dieser schuldig oder unschuldig zum Objekt der Aufmerksamkeit von Ermittlungsinstanzen wird.
Strafverteidigung, die hierzu ein Gegengewicht bilden will, benötigt Fachkompetenz, die nur durch Spezialisierung (Tätigkeitsfelder) zu leisten ist, vor allem aber langjährige praktische Erfahrung und schließlich Unerschrockenheit in der Durchsetzung. Dafür stehen wir.