Der Begriff »Psychogutachten« fasst psychiatrische Expertisen zur Schuldfähigkeit oder zur Prognose sowie psychologische Gutachten, die vor allem bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen von Bedeutung sind, zusammen. Beide Arten von Gutachten entscheiden häufig über den Ausgang eines Strafverfahrens:
Vor allem bei Sexualdelikten stehen sich meist die Darstellung des Beschuldigten sowie die Aussage der (des) »Geschädigten« unvereinbar gegenüber, andere Beweismittel existieren nicht. Die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage entscheidet somit über den Prozess. Liegt ein psychologisches Gutachten vor, das die Glaubwürdigkeit bestätigt, folgen Gerichte in der Regel dem Sachverständigen. Strafverteidigung kann in dieser Situation nur effektiv wirken, wenn es gelingt, das Gutachten zu erschüttern – etwa durch den Nachweis methodischer Mängel.
Ähnlich verhält es sich im Bereich psychiatrischer Gutachten. Auch hier orientieren sich Gerichte häufig am Sachverständigen. Bei Mordverfahren lässt sich eine lebenslange Freiheitsstrafe oft nur durch ein für den Angeklagten günstiges psychiatrisches Gutachten verhindern. Unerwünschte Ergebnisse müssen von der Verteidigung konsequent in Frage gestellt und so aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden werden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ziegert verfügt über das methodische Rüstzeug, sich effektiv mit Psychogutachten auseinander zu setzen. Er ist Diplom-Psychologe. Vor seiner Zeit als Strafverteidiger war er Lehrbeauftragter der Universität München für Forensische Psychiatrie.