Prof. Dr. jur. Ulrich Schroth hat in Saarbrücken und in München studiert. Er war wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. h.c.mult. Arthur Kaufmann und bei dem Vizepräsidenten a.D. des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h.c.mult. Winfried Hassemer. Er wurde 1983 promoviert und habilitierte sich 1987. Von 1976 bis 1982 war er als Strafverteidiger in der bekannten Kanzlei Dr. Kückelmann tätig. Seit 1987 ist er als Universitätsprofessor an der Universität München tätig und lehrt hier die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht. Außerdem ist er Dozent der Deutschen AnwaltAkademie, des größten Fortbilders für Rechtsanwälte.
Seit ca. 20 Jahren ist er spezialisiert auf Medizin- insbesondere auf Medizinstrafrecht. Er ist Herausgeber des 2010 in 4. Auflage erschienenen Handbuch des Medizinstrafrechts und Autor von zahlreichen Aufsätze, Kommentierungen und Vorträgen zu Fragen des Behandlungsfehlers, der Sterbehilfe, des Transplantationsrechts, der Drittmittelkorruption und des Abrechnungsbetrugs. Seit über 10 Jahren ist er in der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin, deren Vizepräsident er 4 Jahre lang war. Er ist geschäftsführender Vorstand der Lebendspendekommission in Großhadern.