Das Arbeitsstrafrecht setzt das Strafrecht in Bezug zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten wie Arbeits-, Verwaltungs-, Steuerrecht, um nur die wichtigsten Materien zu benennen. Die Verteidigung in arbeitsstrafrechtlichen Fällen erfordert daher große Erfahrung und rechtlichen Überblick.
Unter dem Begriff des Arbeitsstrafrechts werden alle Normen versammelt, die Verstöße gegen Regelungen des Arbeitslebens sanktionieren. Es handelt sich im Wesentlichen um Arbeitgeberstrafrecht, da Normadressat in aller Regel der Arbeitgeber ist. Dabei kommen im Wesentlichen folgende Regelungsbereiche in den Blick:
- Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung des Arbeitsmarktes (Schwarzarbeit, illegale Ausländerbeschäftigung, illegale Arbeitnehmerentsendung bzw. -überlassung, illegale Arbeitsvermittlung)
- Abgabenwesen (Lohnsteuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Leistungsmissbrauch
Den Schwerpunkt der Strafverfolgung beobachten wir in den letzten Jahren bei der Kontrolle der Abgaben, zum Teil auch in Verbindung mit Arbeitnehmerüberlassung oder -entsendung.
Die Kanzlei Bossi & Ziegert verfügt über in Jahrzehnten gewachsene Erfahrungen sowohl bei der Individualverteidigung als auch bei der Vertretung kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Auch bei den von uns geführten Revisionen ist dieser Bereich stark vertreten.
Rechtsprechung:
In einem erfolgreichen Revisionsverfahren haben Bossi & Ziegert eine grundlegende Entscheidung im Arbeitsrecht herbeigeführt. Der Angeklagte wurde durch den Bundesgerichtshof unmittelbar freigesprochen (BGH 1 StR 44/06).