Prof. Dr. Kuckein war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung Richter und Staatsanwalt in Bayern. Von 1983 bis 1986 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1994 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Bis zum Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2009 war er Mitglied des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs.
Prof. Dr. Kuckein ist seit 1996 – insbesondere für strafrechtliches Revisionsrecht – Dozent an der DeutschenAnwaltAkademie. Im Jahre 2003 wurde er zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen bestellt. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge, vor allem auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts, insbesondere des Revisionsrechts.
1966 bis 1970 | Jurastudium in Marburg und Würzburg |
1974 | Promotion |
1975 bis 1994 | Richter und Staatsanwalt in Bayern. |
1994 bis 2009 | Richter am Bundesgerichtshof |
Seit 1996 | Dozent an der DeutschenAnwaltAkademie (Revisionsrecht) |
2003 | Ernennung zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen |