Die Wiederaufnahme bietet die letzte Möglichkeit, ein Urteil nach eingetretener Rechtskraft anzufechten. Zeitliche Grenzen bestehen nicht, ein Wiederaufnahmeantrag ist also immer möglich. Allerdings sind die Voraussetzungen im Gesetz streng geregelt.
Es erfordert daher große Erfahrung, den Punkt herauszuarbeiten, von dem aus sich das Urteil Erfolg versprechend angreifen lässt. Dabei kann die Einschaltung von Sachverständigen der unterschiedlichen Fachrichtungen, gegebenenfalls auch die Beauftragung eines seriösen Detektivs, erforderlich werden. Bossi & Ziegert verfügen in allen relevanten Bereichen über die Kontakte zu maßgeblichen Vertretern anderer wissenschaftlicher Disziplinen. Eine verantwortliche anwaltliche Vertretung in diesem Rechtsbereich bedeutet aber auch, zunächst die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmegesuchs sorgfältig zu prüfen, bevor Arbeit, Geld, vor allem aber Erwartungen investiert werden.
Ein Beispiel, das jüngst entschieden wurde:
An uns wandte sich ein Mandant, der zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt worden war. Er hatte sich stets eingelassen, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt, die Anzeigeerstatterin habe ihm per SMS ihre Wohnanschrift mitgeteilt mit der Bitte, sie zu besuchen. Eben dies hatte die Anzeigeerstatterin stets bestritten. Es gelang nun durch Einschaltung einer Spezialfirma, die bereits gelöschten SMS zu rekonstruieren, so dass im Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen werden konnte, dass der Verurteilte die Wahrheit gesagt hatte. In der neuen Hauptverhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen. Verfahrenskosten und Haftentschädigung hatte die Staatskasse zu tragen.