Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für Strafrechtsnormen, die elementare Verstöße gegen Regelungen des Wirtschaftslebens unter Strafe stellen. Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist gesetzlich nicht geregelt, einen Hinweis gibt § 74 c GVG, durch den Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten eingerichtet wurden. Danach zählen zum Wirtschaftsstrafrecht auch klassische Delikte wie Betrug und Untreue neben spezielleren Regelungsbereichen wie Patentgesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Insolvenzordnung, Aktiengesetz, das Lebensmittelrecht, aber auch Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Prof. Dr. Ziegert ist seit mehr als 20 Jahren bundesweit im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig, überwiegend in der Individualverteidigung, jedoch auch als Vertreter von Unternehmen.